Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
- Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. die schriftliche Beauftragung, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Kunde kann uns Aufträge postalisch oder per E-Mail erteilen. Der Vertrag gilt als angenommen, sobald uns der vom Auftraggeber unterschriebene Vertrag bzw. die Beauftragung vorliegt.
2.3 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber.
- Preise
3.1 Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der zum Durchführungstag gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.
3.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
3.4 Wenn nicht anders angegeben sind vom Auftraggeber je nach Bedarf folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen: Unterbringung und Verpflegung der PixelWe-Mitarbeiter/innen. Dabei sind auch Auf- und Abbauzeiten bzw. Vorabendanreisen zu berücksichtigen. Fahrtkosten der Mitarbeiter/innen in Höhe von € 0,55/km (ggf. Transportkosten von € 0,89/km bei Einsatz eines Transporters bzw. Anhängers).
- Zahlung und Fälligkeit
Nach Vertragsabschluss und spätestens 28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Anzahlung in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig.
- Rücktritt und Terminverschiebung durch den Kunden
Bei Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Auftraggeber hat dieser mindestens den folgenden Prozentsatz der vereinbarten Summe zu bezahlen:
bis 29 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 0 %
ab 28 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 50 %
ab 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 100 %
Sind schon höhere Kosten angefallen, sind auch diese zu tragen.
- Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
- Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke unserer Auftragserledigung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
- Inhalt und Ablauf
8.1 Für die Gestaltung der Dienstleistung sind unsere Fachpersonen verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Wir führen die vereinbarte Dienstleistung grundsätzlich unabhängig von Witterungs- und geänderten Rahmenbedingungen durch. Stellen unsere Fachpersonen während der Durchführung fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums. Wir werden den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen oder methodischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen. Wir können den Erfolg des Workshops nicht garantieren, werden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen den Erfolg des Workshops anstreben.
8.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, das Workshop zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung des Workshops eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.
- Nutzungsrechte
9.1 Das Urheberrecht an Teilnehmerunterlagen und sonstigen Materialien gebührt allein PixelWe. Der Auftraggeber und/oder die Teilnehmer haben nicht das Recht, diese Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von PixelWe zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Workshops ist ohne schriftliche Genehmigung der PixelWe nicht gestattet.
9.2 PixelWe überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte aller von ihr im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Ideen und Arbeiten auf den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.
9.3 Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine geistige Schöpfung der PixelWe oder der von ihr beauftragten Dritten darstellt außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.
- Haftungsbeschränkung
10.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
10.2 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
10.3 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
10.4 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
10.5 Können unsere Mitarbeiter/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihnen nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so sind wir verpflichtet alsbald möglich Ersatzmitarbeiter/innen oder einen Ersatztermin zu benennen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen.
- Mängelrüge
11.1 Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
11.2 Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.
11.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
- Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Freiburg örtlich zuständige Gericht vereinbart.